Schulordnung der Gesamtschule Schwingbach

( Stand März 2019)

§1 Allgemeine Grundsätze

Jede/r Schüler/in und jede/r Lehrer/in

·         trägt die Verantwortung dafür, dass sich alle in der Schule wohlfühlen.

·         hat das Recht auf ungestörten Unterricht.

·         darf niemanden beleidigen, verletzen oder bloßstellen.

·          geht höflich, hilfsbereit, geduldig, freundlich, leise und respektvoll mit allen anderen um.

Die Schüler/innen haben den Weisungen der Lehrkräfte Folge zu leisten.

 

§2 Schulbesuch

Jede/r Schüler/in ist verpflichtet

·         am planmäßigen Unterricht sowie allen weiteren schulischen Veranstaltungen (u.a. Wandertagen, Klassenfahrten, Tag der offenen Tür, Praktika, etc.) teilzunehmen.

·         der Witterung entsprechend angepasste Kleidung zu tragen und anstößige Kleidung im Sommer zu vermeiden.

·         an der gewählten AG verbindlich teilzunehmen. Eine Abmeldung oder ein Wechsel ist nur zum Halbjahr möglich.

Die Erziehungsberechtigten

·         sind verantwortlich dafür, dass ihr/e Kind/er am planmäßigen Unterricht und an allen Schulveranstaltungen teilnimmt/teilnehmen.

·         müssen bei Fehlzeiten spätestens am 3. Tag eine schriftliche Entschuldigung dem Klassenlehrer oder der Klassenlehrerin vorlegen.

Auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten kann ein Schüler/in aus besonderen Gründen beurlaubt werden.

Zuständigkeit für die Genehmigung:

Ø  bis zu zwei Schultagen: Klassenlehrer/in

Ø  mehr als zwei Schultage: Schulleiter/in

Ein Antrag auf Beurlaubung direkt vor oder nach den Schulferien wird nur in Ausnahmefällen genehmigt. Der Antrag wird nur bearbeitet, wenn er mind. drei Wochen im Voraus der/dem Schulleiter/in mit schriftlicher Begründung vorliegt.

 

§3 Unterricht und Pausenregelung

            Die Unterrichtszeiten sind wie folgt:

1. Stunde: 8.00 – 8.45 Uhr

2. Stunde: 8.45 – 9.30 Uhr

3. Stunde: 9.50 – 10.35 Uhr

4. Stunde: 10.40 – 11.25 Uhr

5. Stunde: 11.40 – 12.25 Uhr

6. Stunde: 12.30 – 13.15 Uhr

7. Stunde: 13.15 – 14.00 Uhr

8. Stunde: 14.00 – 14.45 Uhr

9. Stunde: 14.45 – 15.30 Uhr

 

Die Klassenräume werden von der jeweiligen Aufsicht führenden Lehrkraft ab 7.25 Uhr aufgeschlossen. Nach dem Eintreffen in der Schule halten sich die Schüler bis 7.55 Uhr ausschließlich in ihrem Klassenraum auf. Findet der Unterricht nicht im Klassenraum statt, begeben sich die Schüler/innen dann in die Fachräume.

 

Sollte die Lehrerin oder der Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht eingetroffen sein, meldet sich der/die Klassensprecher/in im Sekretariat.

 

Pausenräume sind ausschließlich:

·         Pausenhof,

·         Pausenhalle,

·         Mensa,

·         Bibliothek (Der Einlass in die Bibliothek ist lediglich zu Beginn der Pause.)

·         Oase (nach der 5. Stunde bis 15.30 Uhr)

 

Die 5-Minuten-Pausen dienen dem Raumwechsel und Toilettengängen.

 

Die Schüler sollen sich während der Mittagspause in den oben genannten Bereichen aufhalten und werden dort beaufsichtigt.

 

Der Nachmittagsunterricht findet von Montag bis Freitag statt.

 

§4 Schulweg

Versicherungsschutz besteht nur auf dem von der Gemeinde ausgewiesenen Schulweg. Dieser ist von den Schülerinnen und Schülern einzuhalten.

Die Beförderung im Schulbus erfolgt nach den Bedingungen des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV). Der Linienbus ist kein Schulbus. Die Busfahrt gehört zum Schulweg. Die Beaufsichtigung des Schulweges liegt in der Verantwortlichkeit der Eltern. Die Eltern sollen regelmäßig auf das Verhalten ihrer Kinder mit dem Ziel einwirken, sich während der Busfahrten und beim Einsteigen in Zweierreihen und Aussteigen friedfertig und rücksichtsvoll zu verhalten. Den Weisungen des Buspersonals und der Lehrkräfte ist zu folgen. Die Schüler haben hinter der gelben Markierung auf den Bus in Zweierreihen zu warten und ohne Drängeln ein- und auszusteigen. Sachbeschädigungen jeder Art sind zu unterlassen.

 

Fahrräder und Mofas werden an den dafür vorgesehenen Ständern abgestellt. Skateboards, Inlineskates, Waveboards u. Ä. sind im Gebäude der Gesamtschule Schwingbach wegen der damit verbundenen Unfallgefahr ausdrücklich verboten.

 

§5 Schulgebäude und Schulgelände (Räume, Toiletten,

            Aufenthaltsbereiche)

Jede/r ist für die Erhaltung und Sauberkeit unseres Schulgebäudes und Schulgeländes mitverantwortlich.

·         Ordnung im Klassenraum
Der Klassenraum muss sich nach jeder Unterrichtsstunde in einem sauberen und ordentlichen Zustand befinden. Nach der letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt, die Fenster geschlossen und der Klassenraum besenrein hinterlassen. Das von der Schule zur Verfügung gestellte Inventar und die Lehrmittel sind sorgsam zu behandeln. Werden Schulbücher und Hefte beschädigt, müssen sie ersetzt werden.

·         Toiletten

Die Toiletten sind im sauberen, ordentlichen Zustand zu verlassen. Schäden oder Verunreinigungen werden sofort im Sekretariat gemeldet. Wer die Toilette beschmutzt oder beschädigt, muss sie reinigen oder den Schaden ersetzen. Die Toiletten sind kein Aufenthaltsraum.

 

·         Besondere Räume

Schüler/innen betreten nicht eigenmächtig das Lehrerzimmer, die Sportstätten, den naturwissenschaftlichen Bereich und alle weiteren Fachräume.

 

§6 Elektronische Geräte

Grundsätzlich ist die Benutzung elektronischer Geräte nur nach Rücksprache  mit dem jeweiligen Lehrer zu Unterrichtszwecken erlaubt.

 

Schülerhandys und -smartphones

·         Die Nutzung von Schülerhandys und-smartphones ist während der Schulzeit und auf dem gesamten Schulgelände verboten.

  • Mitgeführte Schülerhandys und -smartphones müssen ausgeschaltet sein.
  • Bei Zuwiderhandlung werden die Geräte eingesammelt und können im Sekretariat in der Regel von den Schülern nach Unterrichtsende abgeholt werden.
  • Jegliche Aufzeichnungen (Bild oder Ton) werden geahndet. Es gelten die strafrechtlichen Bestimmungen.

 

§7 Rauchen, Alkohol, Drogen und Waffen

Den Schülern ist

·         der Genuss von Alkohol

·         das Rauchen

·         die Einnahme, der Kauf und die Weitergabe von Drogen, Rauschmitteln, Rauschersatzmitteln und dergleichen

·         das Mitbringen oder Mitführen von Waffen oder waffenähnlichen Gegenständen

auf dem gesamten Schulgelände verboten.

 

Unerwünscht sind Kleidungsstücke, Ausrüstungen, Embleme usw., mit denen gewaltbetonte Einstellungen ausgedrückt werden können.

 

Regelverstöße ziehen pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen nach sich. Beim Verdacht krimineller Handlungen wird seitens der Schulleitung die AGGAS (Arbeitsgemeinschaft gegen Gewalt an Schulen) eingeschaltet.

 

§8 Verhalten bei Unfällen, Sachschäden oder Verlust

Bei Unfällen, Sachschäden oder Verlust wirddies umgehend im Sekretariat gemeldet. Dort wird über die Folgen entschieden.

 

§9 Essen und Trinken (Frühstück, Schulkiosk, Mensa)

·         Von 7.15 bis 7.55 Uhr gibt es ein Frühstücksangebot in der Küche.

·         Der Kioskverkauf ist für die Schüler von Montag bis Freitag zwischen 9.35 Uhr und 11.45 Uhr. Für den Aufenthalt gelten die ausgehängten Regeln.

·         Von Montag bis Freitag gibt es ein Mittagessenangebot in der Mensa.

·         Essen ist während des Regelunterrichts verboten.

·         Trinken ist nach Absprache mit dem Lehrer erlaubt. Auf koffeinhaltige Getränke und Limonaden soll verzichtet werden.

 

§10 Besucher und schulfremde Personen

Besucher sind gerne gesehen. Sie müssen sich im Sekretariat anmelden und den erhaltenen Besucherausweis mit sich tragen. Wer einen Gast mitbringt, ist für die Einhaltung der Hausordnung mitverantwortlich. Besuche im Unterricht sind bei der Schulleitung anzumelden und grundsätzlich nur bei Einverständnis des Lehrers möglich.

 

§11 Schülerausweis

Der Schülerausweis muss immer mitgeführt werden und bei Nachfrage eines Lehrers oder einer Lehrerin gezeigt werden. Bei Verlust ist eine Gebühr von 10 Euro zu entrichten. Wird er selbstverschuldet beschädigt, ist ein Betrag von 2 Euro zu zahlen.

Bei Verlust oder Beschädigung muss dies sofort im Sekretariat gemeldet werden. Der Schülerausweis ist für Schulbuch- und Medienausleihe notwendig.

 

§12 Schulsanitätsdienst

Verletzte und Kranke melden sich im Sekretariat. Der Aufenthalt im Sanitätsraum ist ausschließlich den Sanitätern und den Verletzten gestattet. Es gelten die ausgehängten Regeln. Die Sanitäter sind in den großen Pausen erreichbar, während der Unterrichtsstunden  ist eine Rufbereitschaft eingerichtet. Die Sanitäter dürfen bei Alarmierung den Unterricht verlassen.

 

 §13 Verwaltungstrakt/Lehrerzimmer

Das Lehrerzimmer sowie die Büros der Schulleitung dienen als Rückzugsort für Lehrer und Schulleitung und nicht als Aufenthaltsort für Schüler.

Das Sekretariat hat täglich in der 3. und 4. Schulstunde Stillarbeitszeit und ist nur für Lehrer/innen in Notfällen erreichbar.

 

§14 Konsequenzen bei Regelverstößen

·         Gegenstände, deren Mitführen oder Gebrauch der Schulordnung widersprechen, werden vorübergehend eingezogen.

·         Schülerinnen und Schüler können Aufgaben oder Arbeiten im Bereich der Schule erhalten, die sie dabei unterstützen, ihr Fehlverhalten zu erkennen.

·         Mutwillig verursachte Schäden müssen behoben bzw. ersetzt werden.

·         Schülerinnen und Schüler arbeiten Vorträge schriftlich aus, die sich mit ihrem Fehlverhalten beschäftigen.

Die Eltern werden über das Fehlverhalten ihres Kindes in Kenntnis gesetzt.

Weitere pädagogische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen sind im Hess. Schulgesetz unter §82 geregelt.

 

§15 Besondere Regelungen im Winter

Bei eis- und schneeglatten Straßenverhältnissen ist auf der Schulhomepage nachzulesen, ob regulärer Unterricht stattfindet.

Diese besonderen Regelungen sind dem Elternbrief zu entnehmen.

(Die Eltern entscheiden, ob ihr Kind an diesem Tag die Schule besucht. Verspätet sich bei diesen Witterungsbedingungen der erste Bus oder fällt aus, nehmen die Schüler den zweiten Bus. Steht dieser auch nicht zur Verfügung, gehen die Schüler nach Hause.)

 

Es ist verboten:

·         Schneebälle zu werfen und

·         auf Eisflächen zu schlittern.

 

(Stand: März 2019)

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