Förderangebote

Im Rahmen des Ganztagesangebots der Gesamtschule Schwingbach findet auch der Förderunterricht statt.

 

Dabei wird zwischen verpflichtendem und freiwilligem Angebot unterschieden:

 

Schülerinnen und Schüler mit festgestellter Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS) sind dazu verpflichtet, den schulischen Förderunterricht für ihre Jahrgangsstufe zu besuchen oder den Besuch einer außerschulischen Förderung pro Halbjahr schriftlich beim Klassenlehrer nachzuweisen.

 

Die gesetzlich verpflichtende  Grundlage für diese Regelung findet sich in der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses.

 

Es ist wichtig zu wissen, dass bei unregelmäßigem Besuch oder nicht erfolgtem Nachweis außerschulischer Förderung der Nachteilsausgleich durch die Klassenkonferenz des Schülers oder Schülerin aberkannt werden wird.

 

Seit dem letzten Schuljahr findet der LRS-Förderkurs wöchentlich statt. Dadurch ergibt es sich in den Jahrgangsstufen 7 bis 10, dass die Schülerinnen und Schüler eine einzelne Unterrichtsstunde am Nachmittag besuchen müssen. Im Anschluss können sie dann nach Hause gehen, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis ihrer Eltern vorzeigen können, oder sie können ihre Hausaufgaben in der Hausaufgabenhilfe erledigen oder sich in der OASE entspannen.

 

Freiwillige Förderangebote werden in den Hauptfächern sowie der 2. Fremdsprache (Latein, Französisch, Spanisch) angeboten. Der Förderunterricht findet wöchentlich statt.

 

Der Besuch dort ist freiwillig, kann jedoch auch vom Fach- oder Klassenlehrer dringend empfohlen werden. Eine Anmeldung über das Anmeldeformular im Ganztagesangebot ist angeraten.

 

Der Förderunterricht wird ausschließlich von Fachlehrern der Gesamtschule Schwingbach erteilt.

Herzlich Willkommen